Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller unserer Lieferungen und Leistungen. Änderungen oder Nebenabreden müssen schriftlich im Vertrag vereinbart sein.
Angebote sind grundsätzlich 3 Monate gültig(abgesehen von Aktionen die mit Frist laut Datum ändern!)und verstehen sich ohne Fremdleistungen. Alle Angaben in Prospekten und der gleichen sind unverbindlich.
Die Firma haftet für die fachlich korrekte Ausführung der von ihr gelieferten Produkte. Für die Auswahl der Farben. (bei Markisenstoffe und Profil+Gestellfarben der angebotenen Produkte (Rollladen,Markise,Stoffrollo,Jalousie,Raffstore und Insektenschutz) haftet alleine der Auftraggeber.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers. Nach Klärung aller technischen Einzelheiten, Übermittlung der Auftragsbestätigung und Bezahlung der vereinbarten. Anzahlung beginnt die vereinbarte Lieferfrist.
Wenn Lieferverzögerungen entstehen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, sind die Fristen nicht gültig.
Bei Lieferverzug der Firma kann der Auftraggeber durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist setzen und nach weiteren 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten, er kann aber keine Schadenersatzansprüche stellen.
Wenn die Firma wegen Umständen, die nicht in ihrer Macht stehen (Mangel an Rohstoffen, behördlichen Maßnahmen, höhere Gewalt), nicht in der Lage ist, einen Auftrag zeitgerecht zu erfüllen, ist sie berechtigt, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die verrechneten und vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die Preise sind in Euro angegeben. Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk, einschließlich Verpackung aber ohne Transport. Sie sind an den Index der gültigen ÖNORM gebunden. Die Kosten für den Stromanschluss (inkl. Verbrauch) sowie Mehrkosten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, wie Montageverzögerungen, Unterbrechungen, zusätzliche Fahrtkosten, aber auch unvorhersehbare Montageerschwernisse (z.B. Untergrund) werden gesondert verrechnet.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt wie folgt: Bei Auftragserteilung ist eine Vereinbarte Summe als des Gesamtbetrags (inkl. USt.) als Anzahlung zu leisten. Bei Rechnungslegung (Datum der Rechnung) ist Sofort Zahlung zu leisten vom der Restbetrag ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12% p.a. als vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma!
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Geringfügige Farbabweichungen Gestell+Profilen sind kein Mangel und führen zu keiner Preisminderung. Bei zugekauften Materialien und Komponenten gelten die Gewährleistungsfristen unserer Lieferanten sowie deren Toleranzen. Faltenbildung: Wickelfalten am Stoff und im Bereich der Aussteifungen ergeben sich aus der Herstellungstechnik des Stoffes und sind kein Mangel. Der Verkäufer haftet nicht für vom Käufer selbst vorgenommene Maßnahmen, wie Ein- und Umbauten an den gelieferten Produkten. Kunden, die aus von uns gelieferten Bauteilen Endprodukte fertigen, haben selbst für die Einhaltung aller technischer Richtlinien und vorgeschriebener Normen zu sorgen.
Nacherfolgter Produktion eines maßgefertigten Rollläden,Markisen,Stoffrolo,Jalousien,Raffstore, Insektenschutz ist eine Rücknahme grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Rücktritt vom Vertrag vor Produktionsbeginn ist die Anzahlung trotzdem zu leisten, um die angefallenen Kosten abzudecken.
Die Lieferung geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Nacherfolgten Montagearbeiten muss spätestens einen Monat nach Beendigung die Abnahme im Beisein eines Mitarbeiters der Firma erfolgen, damit geht die Gefahr auf den Käufer über. Als automatisch abgenommen gelten die Arbeiten nach Ablauf dieser 4wöchigen Frist oder wenn die Anlage schon vorher in Betrieb genommen wurde bzw. mit der Bezahlung der Schlussrechnung. Übernahmeverzögerungen, die vom Auftraggeber verursacht werden, bewirken keinen Zahlungsaufschub. Dasselbe gilt für geschlossene Bauabschnitte.
Allfällige Mängel sind schriftlich geltend zu machen
Wenn einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen durch Vereinbarungen im Kaufvertrag geändert wurden, bleiben alle anderen Klauseln davon unberührt.
Gerichtsstandort ist Mödling , es gilt ausschließlich österreichisches Recht!
Alucool steht für Expertise, Zuverlässigkeit und faire Preise.